Konditionen
Das erste Beratungsgespräch dient dazu, den Therapieansatz auszuarbeiten und einen Therapieplan zu erstellen. Somit bekommt man Einsicht über Häufigkeit und Anwendungsmethoden. Der Preis wird individuell nach Stundenanzahl und Methode festgelegt.
Die Kostenabrechnung erfolgt über das Heilpraktikergesetz und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.